Fördermöglichkeiten für Sie
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Förderungen im Bereich Digitalisierung - Für Sie zusammengefasst
- Benötigen Sie einen neuen Webauftritt?
- Möchten Sie Videos erstellen für die Website oder Social Media Kanäle?
- Braucht Ihre Website eine Rundum-Erneuerung im Bereich Suchmaschinenoptimierung?
- Möchten Sie auf Facebook und Instagram professioneller auftreten?
Folgende Fördermöglichkeiten helfen Ihnen bei der Umsetzung!
Auf dieser Seite stellen wir die aktuell angebotenen Förderungen für unsere Kunden und die, die es noch werden wollen, zusammen und aktualisieren diese laufend.
Ein regelmäßiger Blick auf diese Seite lohnt sich - vor allem gibt es unterschiedliche Förderungen für Klein- und Mittelbetriebe, aber auch für Kleinstbetriebe. Somit hat jedes Unternehmen die Möglichkeit die passende Förderung zu finden.
Bitte beachten Sie, dass die jeweilige Förderungszusage vor der Beauftragung erfolgen muss!
Sonderförderung: DIGITAL UPGRADE 2024
Steirische Hotellerie und Gastronomie
Die Förderung dient zur Unterstützung und Steigerung der Professionalität und Qualität des Online-Auftritts von Betrieben in den Tourismusgemeinden der Steiermark.
Wer wird gefördert?
- gewerbliche Hotellerie- und Gastronomiebetriebe mit KMU-Status in steirischen Tourismusgemeinden
Was wird gefördert?
- alle Aktivitäten zur Verbesserung der digitalen Präsenz
- Planung & Entwicklung
- Visuelles Design & Gestaltung
- Programmierung, technische Verbesserung von Websites
- Möglichkeit zur direkten Reservierung
- Erstellung von sprachlichen, grafische, fotografischen videobasierten Inhalten
Förderhöhe:
- maximale förderbare Projektkosten: € 10.000,-
- Förderhöhe: 30%
- maximale Förderung: € 3.000,- in Form eines Einmalzuschusses
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Betriebe, die zumindest ein Frühstücksangebot inkludieren. Ferienwohnungen, die weder über einen Frühstücksraum noch über Verpflegungsmöglichkeiten verfügen, sind nicht förderbar.
SFG Förderung
Lebens!Nah Digitalisierung - Förderhöhe 50%
Ohne Online-Präsenz geht gar nichts! Die SFG bietet im Bereich Digitalisierung eine Förderung für Kleinstbetriebe und Gründer:innen an.
Was wird gefördert?
- Projektvolumen: mindestens EUR 3.000,-
- 30 % Basisförderung
- maximale Förderung: EUR 1.500,-
Wer wird gefördert?
- Kleinstbetriebe inkl. Gründer:innen in den Bereichen Gewerbe und Handwerk, Einzelhandel sowie Dienstleistungen
- Kleinbetriebe inkl. Gründer:innen, wenn diese eine Bäckerei, Fleischerei, Konditorei oder einen Lebensmittelhandel mit Vollsortiment betreiben
- Unternehmen, die Ihren Hauptumsatz (mehr als 50 %) mit Privatkund:innen (= Käufer:innen einer Ware der diese nicht erwirbt um sie zu bearbeiten, weiterzuverkaufen oder gewerblich zu verwenden) erwirtschaften
- Unternehmen mit Standort(en) in der Steiermark
Fachkräftesuche Top!Job
In der heutigen Zeit wird es immer schwieriger, Fachkräftepersonal für Ihr Unternehmen zu finden. Deshalb ist es umso wichtiger, Jobausschreibungen und Recruiting-Prozesse attraktiv und so einfach wie möglich zu gestalten. Der Schwerpunkt der Top!Job-Förderung liegt auf der Digitalisierung. Der Einbau von Bewerbungstools als Unterstützung beim Bewerbermanagement erleichtet den Prozess enorm!
Was wird gefördert?
- Einbau eines Chattools auf der Website inkl. einmaliger Lizengebühren
- Kreativkosten für Recruiting - z.B. die Erstellung von Sujets und Grafiken
- Aufbau bzw. Ausbau der Website zum Thema Recruiting und Personalmanagement - Beratung, Konzepterstellung und Programmierung
- Die SFG und die Arbeiterkammer Steiermark haben für Sie und Ihr Unternehmen die Unterstützungsprogramme Top!Job Modul XS und Modul XL (derzeit nicht verfügbar) geschnürt.
"Erfolgsrezepte“ – Die Investitionsförderung für steirische Gastronomiebetriebe
Derzeit ist die Förderung "Erfolgsrezepte" aufgrund der großen Nachfrage ausgeschöpft und es ist keine Einreichung möglich.
- Gefördert werden Investitionen im gesamten Gastronomiebereich insbesondere in den Bereichen Qualitätsverbesserung, Nachhaltigkeit, Energieeffizient bwz. Energieeinsparungsmaßnahmen, Photovoltaikanlagen, Digitalisierungsmaßnahmen, Kapazitätserweiterungen, Mitarbeiter:inneneinrichtungen oder Gastgarten. Dazu zählen insbesondere auch Küchenausgestaltung, Gastraumaustattung, Sanität sowie Maschinen.
- Bei Betrieben ohne Beherbergung werden auch bauliche Maßnahmen am Gebäude gefördert.
Was wird gefördert?
- Förderhöhe beträgt 20% (10% für mittlere Unternehmen)
- Investitionskosten mindestens € 20.000,- bis maximal € 500.000,-
Voraussetzungen:
- Sitzplätze zumindest 20 im Innenbereich
- Mind. 4 Tage pro Woche geöffnet
- Warme Küche muss sowohl zu Mittag als auch am Abend angeboten werden
Kontaktieren Sie uns!
Sie haben noch Fragen oder wollen unsere Hilfe? Dann melden Sie sich bei mir – ganz unkompliziert telefonisch, per Mail oder WhatsApp. Gerne können wir anschließend bei einem Zoom-Meeting oder persönlichen Treffen alle weiteren Schritte besprechen.
Edda Meraner
Projektteam- & Büroleitung
E-Mail: edda (at) crosseye. at
Telefon: +43 699 17 8160 02
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